Zwei Themen, die der Schutz unserer Umwelt uns allen, nicht nur durch die Vorgaben der einschlägigen Gesetzgebung, sondern vielmehr aus unserem Selbstverständnis und der Verantwortung für eine saubere Umwelt, abverlangen sollte, hat sich AGNAT bereits seit vielen Jahren verschrieben:
Der NOx-Reduzierung in den Rauchgasen von Industrieanlagen und der ordnungsgemäßen Beseitigung von besonders überwachungspflichtigen und somit für die Umwelt gefährlichen Abfällen.
Überall dort, wo alle Primärmaßnahmen im Produktionsprozess und alle nachgeschalteten Sekundärmaßnahmen zur Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten nicht effektiv genug sind oder sein können, besteht ein gesonderter Handlungsbedarf.
Rauchgasentstickung
Die Entstickung von Rauchgasen ist ein wesentlicher Bestandteil zur Erfüllung der durch die Richtlinien der EU vorgegebenen und von der Bundesregierung im BImSchG umgesetzten Grenzwerte zur Luftreinhaltung.
AGNAT hat es sich seit vielen Jahren zur Aufgabe gemacht, insbesondere der Zementindustrie Sekundärprodukte zur Reduktion von Stickoxiden (NOx) im Rauchgas zu liefern. Bei diesem nicht-katalytischen Verfahren (SNCR) benötigt der Betrieb in der Regel Ammoniak in wässriger Lösung. Diese Sekundärprodukte, wie z.B. Ammoniakwässer aus chemischen Prozessen, erfüllen in der Regel die technischen Anforderungen und bieten dem Anwender einen deutlichen wirtschaftlichen Vorteil.
Gleichzeitig wird dem Produzenten des Ammoniakwassers eine sinnvolle Lösung zur Verwertung seines Nebenproduktes geboten. Allen beteiligten Partnern bietet AGNAT mit dem Einsatz von gebrauchten Ammoniakwässern als Entstickungsmitteln somit eine klassische „win-win“ Lösung!
Entsorgung
Die ordnungsgemäße Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen stellt einen weiteren Schwerpunkt der AGNAT-Aktivitäten dar. Einige Mitarbeiter sind bereits seit Mitte der 1970er Jahre in der Abfallwirtschaft tätig und haben an der Entstehung des bisher gültigen Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Arbeitskreisen und Verbänden mitgewirkt.
Wenn das Primat der Vermeidung und der Verwertung nicht mehr anwendbar ist, ist es für den Verursacher wichtig, für den dann zu entsorgenden Abfall eine ordnungsgemäße und dem Gesetz entsprechende Entsorgungsmöglichkeit verfügbar zu haben. Gesetzeskonforme Entsorgungmöglichkeiten zu möglichst wirtschaftlich vertretbaren Konditionen darzustellen, versteht AGNAT als eine Verpflichtung gegenüber ihren Kunden.
Für die meisten Abfälle stehen AGNAT Kapazitäten in behördlich genehmigten Entsorgungsanlagen zur Verfügung und die erforderlichen Logistikkonzepte werden grundsätzlich nur mit geprüften Partnerunternehmen individuell für den Kundenbedarf entwickelt. Sollten weitere Dienstleistungen, wie Hilfestellung bei Genehmigungsverfahren, Qualitätskontrolle etc. erwünscht sein, kann dieser Service jederzeit angeboten werden.
AGNAT verfügt selbstverständlich über die entsprechenden Maklergenehmigungen und die Mitarbeiter nehmen regelmäßig an den erforderlichen Fachkundeschulungen teil.